Richtlinien

Eine Vereinssatzung ist eine feine Sache. In ihr sind allerdings lediglich die grundlegensten Vereinsangelegenheiten geregelt. Die tatsächlichen Absprachen, Richtlinien und Leitbilder, die sich also mit der Entwicklung im Verein verändern, also „leben“, sind in einer Aufstellung mit Richtlinie manifestiert. Diese Richtlinien werden bei Bedarf überarbeitet. Zuletzt ist dies auf der Klausurtagung geschehen, die Vorstand und Offiziere am 29. und 30. März 2008 in Willingen durchgeführt haben.

Gliederung

  1. Einleitung und Begründungen
  2. Entwicklung des Vereins
  3. Schützenfeste
    1. Die Zuwendungen des Vereins
    2. Bierspenden an den Verein
    3. Einladungen zum Schützenfest
    4. Gliederung des Bataillons bei Festumzügen
  4. Sommerfeste
  5. Flaschenkönig
  6. Zepter, Krone und Reichsapfel
  7. Beiträge
  8. Ehrungen Verleihungen von Orden für besondere Verdienste
  9. Beerdigungen
  10. Reihenfolge der Veranstaltungen, Versammlungen und Vorstandssitzungen eines Vereinsjahres
  11. Kaiserschießen
  12. Ergänzungen
    1. Jubiläen von Vereinsmitgliedern

1. Einleitung und Begründungen

Zur Arbeitserleichterung des Vorstandes erscheint es sinnvoll und zweckmäßig, die z. Zt. gültigen Anordnungen, Richtlinien und Regelungen von Vereinsangelegenheiten, die im Laufe der Jahre in verschiedenen General- und Mitgliederversammlungen sowie Vorstandssitzungen getroffen worden sind, neu zu gliedern und zusammenzufassen. Hierdurch sollen Fehlentscheidungen in der Vorstandstätigkeit vermieden und sowie wie möglich eine gerechte Behandlung aller Vereinsmitglieder gewährleistet werden.

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2. Entwicklung des Vereins

Die Schützensvereinsgemeinschaft Stockum-Evenkamp feierte ihr 1. Schützenfest 1860. Die Namen des Stockumer Königspaares von 1860 sind an der Königskette beurkundet. Ende des 19. Jahrhunderts löste sich die Schützengemeinschaft und es kam in beiden Teilen zu einem Eigenleben. Ihre Fahne fiel leider bei einem Großbrand in Stockum 1936 am 16.Okt. beim Niederbrennen der Gastwirtschaft Stoffer den Flammen zum Opfer. Die Gründung des Stockumer Vereins fiel in das Jahr 1902. Aus diesem Grund wurde 1927 das 25 jährige und 1952 das 50 jährige Jubelfest gefeiert. Im Jubiläumsjahr 1927 wurde die Vereinsfahne und zum Schützenfest 1978 eine neue Standarte für die Avantgarde beschafft. Am 03.und 04.Juli 1960 feierten wir aber das 100 jährige Jubelschützenfest sowie am 14.06 -16 .06.1985 das 125 jährige Bestehen. Es scheint deshalb zweckmäßig, die Vereinsgeschichte von dem Jahre 1860 aus zeitlich chronologisch darzustellen.

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3. Schützenfeste

Zur Zeit wird periodisch alle 2 Jahre ein Schützenfest gefeiert. Der König wird durch den Abschuss des Vogels ermittelt und trägt die Bezeichnung „Schützenkönig“. Zur Mitregentin wählt sich dieser eine Königin. Das Königspaar bestellt den Hofstaat sollen in der Regel nicht aus mehr als 10 Paaren bestehen. Als äußeres Zeichen der Königswürde erhält der König unter der Vogelstange eine goldene Schützenschnur. Bei der Abholung der Majestäten, die außerhalb des Ortskerns ihren Wohnsitz haben, sollten sich diese von einer Gaststätte ihrer Wahl abholen lassen. An der abzuholenden Stelle wird bei Ankunft des Bataillons durch den Vereinsvorsitzenden zunächst die Proklamation des Königs und dann die Verleihung der Königskette – neuer Teil – vorgenommen. Der Exkönig erhält seitens des Vereins einen Königsorden für Schützenkönige. Nach Beendigung seiner Amtsperiode heftet der Schützenkönig zur steten Erinnerung einen Königsorden mit Gravur des Königspaares an die Königskette.

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3.1 Die Zuwendungen des Vereins

Laut Beschluß der Generalversammlung vom 15. Januar 1993 betragen die Zuwendungen an den Schützenkönig € 375,- und an die Schützenkönigin € 375,-. Die Königin wird im Hause der abzuholenden Stelle von der Exkönigin und den Hofstaatsdamen mit der Königskrone geschmückt und vom Vorsitzenden zur neuen Königin ausgerufen. Seitens des Vereins erhält sie außerdem ein Königs-Anhängsel mit Kette. Die namentliche Eingravierung der Königin muss nachträglich innerhalb von 2 Jahren durch den Verein erfolgen. Das alte Königspaar kann am  zweiten Festtag mit seinen Partnern am Königstisch Platz nehmen.

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3.2 Bierspenden an den Verein

König:

    • Bei Abholung am zweiten Festtag: 50 L
    • Bei der Generalversammlung, die auf das Fest folgt: 50 L

Königin:

    • Bei Abholung am ersten Festtag des nächstfolgenden Schützenfestes: 50 L

3.3 Einladungen zum Schützenfest

Einladungen zum Schützenfest an verschiedene Firmen und Personen sowie an auswärtige Vereine erfolgen anhand eines besonderen Verzeichnisses. Mit auswärtigen Vereinen wird gegenseitig wie folgt konsultiert.

    • Bei Schützenfesten: Königspaar, Hofstaat, Vorstand und alle Vereinsmitglieder werden zur Beteiligung aufgerufen
    • Schützenvereine: nach Einladung
    • Bei Jubiläumsfesten: wie vor, Schützenvereine wie vor und aus der näheren Umbegung

3.4 Gliederung des Bataillons bei Festumzügen

    1. Spielmannzug
    2. Blaskapelle
    3. Stabsoffiziere: Generalfeldmarschall, General, Oberst und Major
    4. Vogelträger
    5. Standarte der Avantgarde
    6. Avantgarde
    7. Vereinsfahne
    8. Königspaar einschl. Adjutant und Hofstaat
    9. Vorstand
    10. Kompanie
    11. Artilleriegruppe
    12. Doktorwagen

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4. Sommerfeste

Seit dem Jahr 1953 feiern wir alle 2 Jahre ein Sommerfest. Der König wird gleichermaßen durch den Abschuss des Vogels ermittelt und trägt die Bezeichnung „Sommerkönig“. Er wird vom Vorsitzenden zum Sommerkönig ausgerufen und erhält als äußeres Zeichen der Königswürde:

  • 1 Orden für Sommerkönige mit Gravur und
  • 1 silberne Schützenschnur

Ein Hofstaat besteht hier nicht. Der amtierende Sommerkönig nimmt bei Schützenfesten mit seiner Dame am Königstisch Platz.

  • Bierspende an den Verein nach Abschuss des Vogels: 50 L
  • Bei der Generalversammlung, die auf das Fest folgt: 50 L

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5. Flaschenkönig

Der Flaschenkönig wird bei Schützenfesten und Sommerfesten durch den Abschuss der Flasche oder Fass ermittelt und erhält dafür:

  • 1 Orden für Flaschenkönige
  • Zuwendung an den Verein: € 150,-

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6. Zepter, Krone und Reichsapfel

Für den Abschuss von Zepter, Krone und Reichsapfel erhalten die Beteiligen je eine grüne Schützenschnur. Ist diese bereits vorhanden, dann erhalten die Beteiligten eine Eichel.

Zuwendung an den Verein für den Abschuss von Zepter, Krone, Reichsapfel: je € 125,-

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7. Beiträge

Von jedem Vereinsmitglied wird der festgesetzte Jahresbeitrag von € 30,- erhoben. Die beitragsfreie Vereinsmitgliedschaft nach Vollendung des 75. Lebensjahr ist aufgehoben. (Beschluss der Generalversammlung vom 13.Januar 2006).

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8. Ehrungen und Verleihungen von Orden für besondere Verdienste

Ehrungen, Jubiläen und Beförderungen gleich welcher Art, sind zum Zeitpunkt des Ereignisses während der Vorübung zum Schützenfest oder zum Biwak nur nach Kalenderjahren vorzunehmen. Abgrenzungen nach Geburts- oder Eintrittsjahren innerhalb eines Kalenderjahres, sowie ein Vorgriff auf Folgejahre werden hiermit ausgeschlossen.

Während der Generalprobe zum Schützenfest oder zum Biwak werden geehrt für:

  • 25- jährige Vereinszugehörigkeit: 1 Anstecknadel
  • 40- jährige Vereinszugehörigkeit: 1 Anstecknadel
  • 50- jährige Vereinszugehörigkeit: 1 Anstecknadel
  • 60- jährige Vereinszugehörigkeit: 1 kl. Orden
  • 65- jährige Vereinszugehörigkeit: 1 kl. Orden
  • 70- jährige Vereinszugehörigkeit: 1 kl. Orden
  • 75- jährige Vereinszugehörigkeit: 1 gr. Orden

Ordensverleihungen oder Ehrungen für besondere Verdienste während der Offiziers- oder Vorstandstätigkeit werden vom Vorstand zu den einzelnen Festen individuell geregelt. Für 10 jährige Vorstandstätigkeit wird der Hubertusorden verliehen.

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9. Beerdigungen

Zur Beerdigung eines Mitgliedes spendet der Verein einen Kranz oder auf Wunsch einen entsprechenden Betrag in Höhe von € 50,-. Der Kranz wird von zwei Vereinsmitgliedern getragen.

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10. Reihenfolge der Veranstaltungen, Versammlungen und Vorstandssitzungen eines Vereinsjahres

Wir feiern jährlich wechselweise ein Schützen –oder Sommerfest. Wird ein Schützenfest gefeiert, dann findet im Frühjahr des darauf folgenden Jahres eine Schützenfestnachfeier statt. ln dem Jahr, wo ein Sommerfest gefeiert wird, machen wir ein Biwak.

Vorstandssitzungen werden nach Bedarf einberufen. Vor den Schützenfesten findet eine Sitzung gemeinsam mit den Offizieren statt.

Die Generalversammlung wird einmal jährlich im Monat Januar durchgeführt.Hierzu spendet der amtierende Schützenkönig bzw. Sommerkönig 50 L Bier( aber nur nach dem jeweiligen Schützen- bzw. Sommerfest).

Zum Schützenfest oder Sommerfest und zur Generalversammlung werden alle Vereinsmitglieder persönlich eingeladen. Aufrufe oder Bekanntmachungen zu andern Versammlungen, Veranstaltungen oder Beerdigungen erfolgen durch die Presse oder durch Aushang von besonderen Plakaten.

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11. Kaiserschießen

Im Jahr 1985 wurde aus Anlass des 125 jährigen Vereinsjubiläums erstmals ein Kaiserschießen durchgeführt. Der Kaiser wird durch Abschuss des Vogels ermittelt. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Er wird vom Vorsitzenden zum Kaiser aufgerufen. Er trägt während seiner Amtszeit als äußeres Zeichen der Kaiserwürde die Kaiserkette. Danach erhält er den Kaiserorden mit Gravur. Ein Hofstaat besteht nicht. Bei offiziellen Anlässen vertritt der Kaiser den amtierenden Schützenkönig, sofern der verhindert ist.

  • Zuwendungen des Kaisers an den Verein: € 250,-
  • Abschuss der Flasche/Fass: € 150,-. Für den Abschuss der Flasche/Fass erhält der erfolgreiche Schütze einen Orden.
  • Insignien (Krone, Zepter und Reichsapfel): je € 125,-.  Für den Abschuss der Insignien erhalten die Beteiligten je 1 grüne Schützenschnur oder, sofern bereits vorhanden, eine Eichel.

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12. Ergänzungen

12.1 Jubiläen von Vereinsmitgliedern

Altersjubiläen, Ehejubiläen und besondere Anlässe von Vereinsmitgliedern werden nach Einladung mit einer Abordnung von Vorstandsmitgliedern/Offiziere besucht. Seitens des Vereins wird ein Präsent überreicht.

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Schützenverein Stockum 1860
59368 Werne Stockum

Michael Schulze Kalthoff, 1.Vorsitzender
Rico Krämer, 1.Geschäftsführer

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